Die Baustellenverordnung
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Die Baustellenverordnung

Aufgrund der EG-Richtlinie 92/57 (EG-Baustellenrichtlinie) wurde in Deutschland am 1. Juli 1998 die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz BaustV) in Kraft gesetzt. Diese Verordnung umfaßt im Wesentlichen alle größeren Baustellen. Dies bedeutet, daß dem Bauherrn zusätzliche Pflichten bei der Planung und Ausführung seines Bauvorhabens auferlegt werden. Im Einzelnen handelt es sich um:

Erstellung einer Vorankündigung bei der zuständigen Behörde (länderspezifisch) vor Beginn der Baumaßnahme

Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes vor Baubeginn und dessen Überwachung während der Bauausführung

Einsetzung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planungs- und Ausführungsphase des Bauprojektes

Erstellung einer "Unterlage" über sicherheitstechnische Maßnahmen für spätere Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Was soll hierdurch erreicht werden?

Reduzierung der Gefährdung für alle Beteiligten am Bau

Reduzierung der Gefährdung durch Dritte

Kostenreduzierung durch gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen

Vermeidung von Störungen im Bauablauf

Verbesserung der Arbeitsqualität

Links
Weitere Informationen zur Baustellenverordnung erhalten Sie unter:

www.hvbg.de

www.baua.de

www.bg-praevention.de

www.komnet.nrw.de


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Dipl.-Ing. Bernd Säger | Molkereistr. 1 | 26427 Esens | Tel. +49 4971 92 64 51 | Internet: www.sigeko-saeger.de