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Die Baustellenverordnung |
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Die Baustellenverordnung Aufgrund der EG-Richtlinie 92/57 (EG-Baustellenrichtlinie) wurde in Deutschland am 1. Juli 1998 die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz BaustV) in Kraft gesetzt. Diese Verordnung umfaßt im Wesentlichen alle größeren Baustellen. Dies bedeutet, daß dem Bauherrn zusätzliche Pflichten bei der Planung und Ausführung seines Bauvorhabens auferlegt werden. Im Einzelnen handelt es sich um: |
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Was soll hierdurch erreicht werden? |
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Links |
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